Unsere Zertifikate
Staatlich geprüfter Baumeister
Gewerbebetriebe, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung für Gewerbe mit Qualifikationserfordernis erfolgreich abgelegt hat, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte den Begriff „staatlich geprüft“ verwenden.
Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat dazu die Verordnung über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, BGBl. II Nr. 362/2019 vom 29.11.2019, erlassen.
Wer darf das Gütesiegel führen?
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat. Eine Befähigungsprüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn alle in der Prüfungsordnung vorgesehenen Module erfolgreich absolviert wurden. Die Meisterprüfungsstelle stellt dann ein Befähigungsprüfungszeugnis aus.
Für welche Gewerbe gilt das Gütesiegel?
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist.
Staatlich geprüfter Holzbaumeister
Gewerbebetriebe, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung für Gewerbe mit Qualifikationserfordernis erfolgreich abgelegt hat, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte den Begriff „staatlich geprüft“ verwenden.
Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat dazu die Verordnung über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, BGBl. II Nr. 362/2019 vom 29.11.2019, erlassen.
Wer darf das Gütesiegel führen?
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat. Eine Befähigungsprüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn alle in der Prüfungsordnung vorgesehenen Module erfolgreich absolviert wurden. Die Meisterprüfungsstelle stellt dann ein Befähigungsprüfungszeugnis aus.
Für welche Gewerbe gilt das Gütesiegel?
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist.
Wien-ZERT
Um Bauprodukte auf dem Markt der EU bzw. in Österreich bereitstellen und einbauen zu dürfen, ist deren Verwendbarkeit nachzuweisen. Mit dieser Registrierungsbescheinigung wird der Reindl Bau GmbH in Mondsee bestätigt, dass ihr Bauprodukt „Vorgefertigte Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Tragekonstruktion“ den Bestimmungen im festgelegten Regelwerk entspricht.